Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung

Jeder Mensch schließt üblicherweise täglich eine Vielzahl von Verträgen.

Oftmals ohne es überhaupt zu merken.

Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Häufig empfiehlt es sich aber, in die eigenen wichtigen Verträge zu investieren und diese schriftlich abzufassen, nachdem man über die Bedeutung aufgeklärt worden ist.

Am Ende des Tages – und man sollte diesen Ernstfall im Auge haben – entscheidet das Gericht oder ein Schiedsgericht darüber, wie Ihr Vertrag, der Ihr Leben betrifft, zu verstehen ist.

Logischerweise ist es unter diesen Bedingungen schon bei der Vertragserrichtung hilfreich zu wissen, worauf die Gerichte bzw Schiedsgerichte Wert legen und ihr Augenmaß richten.

Wesentlich ist es zudem, die Mechanismen eines Vertragsabschlusses in all den Details aus der Rechtsgeschäftslehre zu kennen.

Verlassen Sie sich keinesfalls auf Vertragsmuster aus dem Internet. Diese betreffen sehr oft andere Situationen oder gar lediglich die deutsche Rechtslage.

Jeder wichtigere, schriftliche Vertrag gehört von Anfang bis Ende durchgedacht.

Außer man nimmt das Risiko bewusst in Kauf und will es alleine tragen. Dazu sollte man es aber erst kennengelernt haben.

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