Schiedsgerichtbarkeit - Arbitration

Schiedsgerichtsbarkeit ist gleichwertig zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Schiedssprüche von sogenannten echten Schiedsgerichten sind genauso wie Urteile ordentlicher Gerichte vollstreckbar. Über die New York Convention 1958 erstreckt sich diese Vollstreckbarkeit auf viel mehr Staaten, als dies in Bezug auf beispielsweise österreichische Gerichtsurteile der Fall ist.

Die §§ 577 ff ZPO regeln die Schiedsgerichtsbarkeit in Österreich, die im Gegensatz zur Schweiz nicht zwischen innerstaatlicher und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit unterscheidet.

Verwandte Fachgebiete und Dienstleistungen

  • Arbitration – VIAC, ICC, DIS, Ad hoc etc
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • International Sports Arbitration

Verhandelte Rechtssachen:

  • Rechtsstreit in der Telekommunikationsbranche
  • Windkraftanlagenbau im Ausland
  • Bereitstellung einer Gasturbine
  • Staudammbauprojekt
  • Transfer eines Fußballprofis
  • Rechtsdurchsetzung im Ausland
International Sports Law – sportslaw.world
Skiing and Mountaineering Accidents – Civil and Criminal Liability