In Österreich gibt es laut dispositivem Recht weder einen Anspruch auf Home Office, noch einen auf Nichterereichbarkeit (zu gewissen Zeiten – im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten). Gerade für dringenende und wichige Nachfragen hat man etwa auch im Krankenstand erreichbar zu sein.
Beides muss also zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin vereinbart werden. Klare Regelungen wirken konfliktvermeidend. Derartige Regelungen sollten die Interessen beider Vertragsparteien widerspiegeln und Interessengegensätze vorab klären.
Im Zuge dessen sollte auch gleich die Tragung der Kosten, die zuhause anfallen, über ein Pauschale geregelt werden. Grundsätzlich hat ja der Arbeitgeber die Arbeitsmittel bereitzustellen, etwa auch den Strom und Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit.