Unsere laufende Arbeit für Sie und alle unsere Mandanten hat Priorität. Statt hier lange Listen über all die Erfolge anzuführen helfen wir professionell.
Updates wird es geben. Aufgrund des Recht und der Pflicht zur Verschwiegenheit, wegen weiteren Vorgaben und unseren ethischen Ansprüchen werden Sie die allermeisten Erfolge hier jedoch niemals onlinegestellt finden.
Viele Details finden Sie hier nicht – denn wir arbeiten laufend und top secret an den Erfolgen unserer Mandanten.
Unser Hauptaugenmerk gilt dem geheimen, verschwiegenen und vertraulichen Einsatz für unsere Mandanten. Nicht der Selbstdarstellung.
Dr. Dominik Kocholl hat mandatsführend einen internationalen Marktführer im Handel davor bewahrt, seine Markenrechte, Domainnamen und weitere Kennzeichen (in denen Werbemillionen investiert waren) zu verlieren.
Zunächst galt es auf den Antrag auf Erlassung der hochgefährlichen Einstweiligen Verfügung binnen 14 Tagen mit allen Bescheinigungsmitteln zu reagieren. Eilverfahren erfordern Spezialeinsatz und körperliche Fitness. Jenem Unternehmen fehlt es heute an nichts.
Oberster Gerichtshof: Gewonnenes mietrechtliches Verfahren
Download der OGH-Entscheidung 7 Ob 148_15p (aufgrund der Verschwiegenheitspflicht werden hier stets nur öffentlich frei zugängliche Entscheidungen wie etwa diese Höchstgerichtsentscheidung publiziert)
In der Berufungsinstanz entfiel das noch im erstinstanzlichen Urteil enthaltene 50 % Mitverschulden des Versicherungsnehmers (bei Einzugshilfstätigkeiten vor offiziellem Mietvertragsbeginn sich verletzender Vater der Mieterin) zugunsten der von Dr. Kocholl vertretenen klagenden Partei (Krankenversicherung). Folglich gewann sie die Klage dem Grunde nach zur Gänze (100 %).
Der gegnerischen Berufung wurde hingegen keine Folge gegeben. Die Gegenseite hatte sodann auch beim Obersten Gerichtshof in Wien keinen Erfolg. Es blieb bei der Haftung der beklagten Parteien zur Gänze (100 %).
Wir werden empfohlen. Am häufigsten von Rechtsanwälten!
Berufskollegen, Bekannte oder die Nachbarin könnten eventuell mit Informationen zu Rechtsanwälten dienen. Ihre Empfehlungen freuen uns natürlich sehr. Besonders stolz sind wir aber, dass uns so viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem In- und Ausland empfehlen und/oder beauftragen. Denn sie kennen sich aus. Und wissen wirklich was sie tun.
Hohes Schmerzengeld außergerichtlich nach Sportunfall ausverhandelt.
Mein Mandant musste seine Ansprüche gar nicht gerichtlich einklagen.Ich hatte den Fall ausführlich analysiert und der Gegenseite ein paar anwaltliche Schreiben geschickt. Dann floß das Geld. Mein Mandat war sehr zufrieden und – auch das ist wichtig – weitgehend versöhnt.
Bestmögliches Ergebnis in Doping-Fall erreicht. Sowohl im sportrechtlichen (echten) Schiedsverfahren als auch dadurch, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.
Trotz positiver Probe konnte mit einer „Verwarnung“ das Auslangen gefunden werden.
Dr. Dominik Kocholl wird als Schiedsrichter, teilweise auch als Einzelschiedsrichter betraut.
Aufgrund der Vertraulichkeitsbestimmungen können keine weiteren Angaben gemacht werden. Jedes abgeschlossene Schiedsverfahren bringt eine Erweiterung unseres Wissens mit sich und ist ein Erfolg.
Zufriedene und wiederkehrende Mandantinnen und Mandanten sind der größte Erfolg.
Alle Schadensersatzbegehren des Klägers konnten vor Gericht erfolgreich abgewehrt werden.
Da unser Mandant vollinhaltlich gewonnen hatte, ging der Kläger leer aus und musste die Prozesskosten zur Gänze alleine tragen und unserem Mandanten die Rechtsanwaltskosten – so weit gesetzlich vorgesehen – ersetzen.
Als Opfer- und Privatbeteiligtenvertreter Wiedereröffnung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erreicht.
Es gilt stets das Strafverfahren und das oft damit verbundene Zivilverfahren als eine Einheit zu sehen – jedenfalls unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Mitentschiedene Präzedenzfälle als Arbitrator am internationalen Sportgerichtshofs „CAS“
Die Entscheidung CAS 2016/A/4839 Anna Chicherova v. International Olympic Committee (IOC) unseres Dreierschiedsgerichts vom 6. Oktober 2017 wird im halbjährlich erscheinenden CAS Bulletin 2018/1 vom 25.06.2018 als Leading Decision vorgestellt. Das für den Schiedsspruch zuständige Dreierschiedsgericht bestand aus Judge Mark Williams SC (Australia) als Präsident des Schiedsgerichts und den parteiernannten Schiedsrichtern Dr. Dominik Kocholl (Austria) und Mr. Mark Hovell (United Kingdom). Wir freuen uns, dass wir zur lex sportiva, also dem internationalen, aus Präzendenzfällen gebildeten, Sportrecht, einen kleinen Beitrag leisten konnten.
Ebenso wird die Entscheidung CAS 2017/A/5205 FC Koper v. Football Association of Slovenia (NZS) vom 6. März 2018 im CAS Bulletin 2018/2 vom 22.01.2019 als Leading Decision vorgestellt. Das für den Schiedsspruch zuständige Dreierschiedsgericht bestand aus Svenja Geissmar (Vereinigtes Königreich) als Präsidentin und den parteiernannten Schiedsrichtern Rui Botica Santos (Portugal) und Dr. Dominik Kocholl (Austria).
Wir freuen uns, dass wir zur lex sportiva, also dem internationalen, aus Präzendenzfällen gebildeten, Sportrecht, einen kleinen Beitrag leisten konnten. Mehr zu diesen Entscheidung finden Sie hier.
Als Strafverteidiger übernehme ich nicht jeden Fall, aber wenn, dann mit vollem Einsatz der regelmäßig zum Erfolg führt.
Publikationsliste und Vortragsliste – jeder Abschluss ist eine Erweiterung von Wissen und ein Erfolg.
Wenn Dr. Dominik Kocholl an vielen internationale Fortbildungen und Tagungen für Wissenschafter teilgenommen hat und teilnimmt, ist das für sich kein echter Erfolg. Neueste Wissen, beste Kontakte, das Teilen von Erfahrungen und das Erweitern des Horizontes sind jedoch ganz wesentliche Bausteine für den gegenwärtigen und künftigen Erfolg.
Wer ist der bessere Rechtsanwalt? Was macht einen guten Rechtsanwalt aus?
Wollten Sie mich fragen, wieviele Verfahren ich (im Verhältnis zur Gesamtzahl) gewonnen habe? Als ehemaliger Leistungssportler bedeutet mir „gewinnen“ VIEL und ich freue mich sehr gerne mit meinen Mandantinnen und Mandanten. Im Sport ist es aufgrund der Ergebnisliste klar, wer gewonnen hat.
Im Rechtsleben gilt es jedoch zunächst aus Mandantensicht zu definieren, was genau als gewonnen gelten soll, was genau das individuelle Ziel ist [Das muss auch gar niemand anders wissen – nur Sie und Ihr Rechtsanwalt]. Um welches erreichte Ziel es wirklich geht, ist bei weitem nicht immer so klar. Die Ausgangssituationen sind sehr, sehr verschieden.
Wer als Rechtsanwalt nur nahezu 100 %ige, also „todsichere“, Fälle übernimmt und für den Mandanten zu geringe Forderungen stellt, kann leicht eine gute Scheinerfolgsquote haben.
Wirklich gut ist jedoch die Rechtsanwältin bzw der Rechtsanwalt, der auch wenig aussichtsreiche oder von anderen Anwälten in Unterinstanzen bereits verlorene Fälle erfolgreich zu Ende bringt und dabei – also bei den schwierigen und heiklen Fällen – eine hervorragende Erfolgsquote hat.
Den guten Segler oder Windsurfer erkennt man auch nicht bei feinen, konstanten, Mittelwindbedingungen und Sonnenschein, sondern bei Starkwind und Sturm, bei Niederschlag und hohen Wellen. Auch bei äußerst schwachen Winden wird man seine Klasse erkennen, wird der wirklich gute Segler doch das Wenige an Wind und jede sich bietende Chance nützen um Voranzukommen.