Am 28.12.2018 ist in der Tiroler Tageszeitung folgender Beitrag zum Skirecht von Dr. Dominik Kocholl erschienen:
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Im Pulverschnee und auf griffig präparierten Pisten gelten Sportregeln und Rechtsnormen des Haftungsrechts, weiß Rechtsanwalt und Sportrechtsexperte Dominik Kocholl.
Wenn ein Sportler im organisierten Skiraum Verletzungen erleidet, muss dies keineswegs stets dem eigenen Fahrfehler geschuldet sein. Neben Verletzungen der Pistensicherungspflicht, Zusammenstößen mit fixen Hindernissen oder etwa motorbetriebenen Pistenfahrzeugen kommt es nahezu tagtäglich zu schmerzhaften Kollisionsunfällen.
Nach solchen Unfällen werden regelmäßig wesentliche Teile der zehn FIS-Verhaltensregeln als Beurteilungsgrundlage dafür herangezogen, wen zum welchem Anteil das Verschulden an der Kollision trifft. Als Verkehrsnormen werden diese Sportregeln von den Zivil- und Strafgerichten in ständiger Rechtsprechung zur Konkretisierung der erforderlichen Sorgfalt herangezogen. Sie tragen zur größtmöglichen Sicherheit für Snowboarder und Skifahrer bei und gelten jedenfalls im organisierten Skiraum, also auch auf Skirouten und wilden Pisten – höchstens eingeschränkt jedoch im freien Skiraum. Eine gut erkennbare Abgrenzung zwischen diesen beiden Bereichen ist gerade für Skigebietsbetreiber essentiell.
In 21 % der Kollisionsunfälle verzeichnet die Alpinpolizei „Fahrerflucht“. Bei Verdacht auf strafbares Verhalten (z.B. Körperverletzung) steht jedem das Anhalterecht zu, bis die Alpinpolizei vor Ort ist. Ein rasches Entfernen vom Unfallort kann als unterlassene Hilfeleistung oder im Fall des Unfallverursachers gar als Imstichlassen eines Verletzten gewertet werden. Kommt es nach einem Sportunfall zu einem Strafverfahren bindet dessen Ausgang das Zivilgericht nicht, es sei denn, es erging ein Schuldspruch.
Die Frage, wer welche Unfallschäden zu tragen und welche Schadenersatzansprüche hat, verursacht nicht selten einen heftigen, grenzüberschreitenden Rechtsstreit.
Rechtstipp: Worauf Sie bei Ski- oder Snowboardunfällen achten sollten:
- Sprechen Sie rechtzeitig nach einem Sportunfall mit einem Rechtsanwalt, der die Technik sowie die Sicherheits- und Verhaltensregeln kennt, den genauen Unfallhergang leicht versteht und mit Alpinsachverständigen auf Augenhöhe sprechen kann!
- Wer ein Skigebiet betreibt, muss auch dafür sorgen, dass den Skifahrern eine sichere Piste ohne atypische Gefahren zur Verfügung steht.