Letztwillige Verfügungen wie Testamente verlieren mit Trennung bzw Scheidung ihre Rechtsgültigkeit gegenüber der Ex-Partnerin bzw dem Ex-Partner selbst dann, wenn diese vor der Hochzeit verfasst worden sind. Diese Streitfrage unter Fachleuten entschied der OGH im Fall 2 Ob 76/21x.
Natürlich kann gegenteiliges extra von derjenigen Person, die ihren letzten Willen verfügt(e), angeordnet werden.