Als sogenannte immaterielle Schäden sind Rechtsansprüche (beispielsweise eines Unfall- oder Verbrechensopfers) auf angemessenes Schmerzengeld schwierig zu bemessen.
Da bei KOCHOLL LAW neben einem Schadenersatzrechtsspezialisten (mit fachspezifischem Background in univeristäter Forschungs und Lehre) auch eine Fachärztin mitarbeitet, helfe ich Ihnen gerne Ihre Rechtsansprüche auf Schmerzengeld etc in der auch aus medizinischer Sachverständigensicht passenden Höhe durchzusetzen.
Dabei kommen uns auch all die Erfahrungen zu Gute, die wir in anderen Fällen bei der Abwehr von Schwerzengeldansprüchen für mit ungerechtfertigten Forderungen konfrontierte Personen machen.
Laut einer Sammlung von Prof. Dr. Franz Hartl, Gerichtspräsident iR, sind die Schmerzengeldsätze im Sprengel des Landesgerichts Innsbruck angehoben worden. Damit erfolgte unter anderem eine Inflationsanpassung.
Schmerzengeld pro komprimiertem Schmerztag
Für leichte Schmerzen werden grob ungefähr € 150,00, für mittlere € 250,00 und für starke Schmerzen bis € 350,00 als durchschnittlich pro komprimiertem Schmerztag (= 24 Stunden-Tag als komprimierte Schmerzperiode) anzusetzen sein. Über viele weitere Gesichtspunkte bei der konkreten Einschätzung – samt auf (schlüssigen) Wunsch fachärztlicher Unterstützung durch meine Ehefrau – berate ich Sie gerne.
Als grobe Richtwerte dürften Werte von € 110,00 bis € 150,00 (leichte Schmerzen); € 220,00 bis € 250,00 (mittlere Schmerzen) und € 330,00 bis € 350,00 (starke Schmerzen) im OLG Sprengel Innsbruck angesehen werden – vgl uaAnwBl 2019,187; Zak 2020/111, 69, AnwBl 2021, 179, AnwBl 2022, 191.
Am OLG Wien dürfte bereits die Reihe € 120, € 240, € 360 als Untergrenze Fuß gefasst haben. Mittelfristig dürfte sich auch das LG Eisenstadt daran annähern (derzeit €110, € 220, € 330).
Beachte: Diese Werte stellen lediglich eine Orientierungs- und Bemessungshilfe, nicht aber Teil einer Berechnungsmethode dar. Von einer überwiegenden Praxis innerhalb von Gerichtssprengeln können (erhebliche) Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Wie so oft im Recht kommt es auf die richtige Einschätzung durch Ihren Rechtsanwalt an. Meine Rechsanwaltskanzlei hat dabei den erwähnten Vorteil unmittelbarer fachärztlicher Unterstützung was die medizinische Seite der Einschätzung von Schmerzperioden betrifft.
Schmerzengeld oder Schmerzensgeld?
Während man in Deutschland von Schmerzensgeld spricht, ist in Österreich Schmerzengeld die korrekte und auch vom Bundegesetzgeber in § 1325 ABGB vorgesehene Bezeichnung.